Für Ärzte & Zahnärzte
PKV für Ärzte und Zahnärzte: Besonderheiten der Beratung
Kaum eine Berufsgruppe durchläuft beim Thema PKV so viele unterschiedliche Stationen wie Mediziner – vom ersten Gehalt in der Weiterbildung bis zur eigenen Praxis.
Bei kaum einer anderen Berufsgruppe ändert sich der PKV-Zugangsweg im Laufe der Karriere so oft wie bei Ärzten und Zahnärzten. Wer das nicht einmal komplett durchdenkt, sondern nur die aktuelle Situation betrachtet, verpasst leicht den richtigen Zeitpunkt für eine Anpassung.
Station 1: Assistenzarzt in der Weiterbildung
In den ersten Jahren sind die meisten angehenden Fachärzte angestellt – der PKV-Zugang läuft also über die ganz normale Versicherungspflichtgrenze für Angestellte, nicht über einen ärztespezifischen Sonderweg. Gerade am Anfang der Weiterbildung liegt das Gehalt häufig noch darunter, sodass ein Wechsel schlicht noch nicht möglich ist. Das ist keine Ausnahme, sondern der Normalfall – und kein Grund zur Sorge, sondern eine Frage der Zeit.
Station 2: Facharzt, weiterhin angestellt
Mit dem Facharzttitel steigt das Gehalt in aller Regel spürbar, häufig über die Versicherungspflichtgrenze. Ab hier wird der PKV-Wechsel für viele erstmals real möglich – und genau hier lohnt sich der Blick auf die eigene, absehbare Zukunft: Wer schon eine Niederlassung plant, sollte das bei der Tarifwahl mitdenken, statt einen Tarif zu wählen, der nur zur aktuellen Anstellungssituation passt.
Station 3: Niederlassung oder eigene Praxis
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit ändert sich der Zugangsweg grundlegend: Als Freiberufler ist der PKV-Zugang unabhängig von einer Einkommensgrenze möglich. Wichtiger als der Zugang selbst wird an dieser Stelle aber etwas anderes: das Krankentagegeld. Fällt ein angestellter Arzt krankheitsbedingt aus, zahlt zunächst der Arbeitgeber weiter. Fällt der Praxisinhaber aus, laufen die Praxiskosten – Miete, Personal, Geräteleasing – unverändert weiter, während das Einkommen ohne passendes Krankentagegeld nahezu vollständig wegbricht. Dieser Punkt wird in der Praxis regelmäßig unterschätzt, weil er beim Zugang zur PKV selbst keine Rolle spielt, aber danach umso mehr.
Zahnärzte: eine Sonderrolle beim Thema Zahnersatz-Erstattung
Bei Zahnärzten kommt ein weiterer Punkt hinzu, der in der Beratung gerne übersehen wird: die eigene Zahnzusatzabsicherung im Tarif. Fachlich naheliegend, aber tarifrechtlich unabhängig davon zu betrachten, welche Leistungen der Tarif für die eigene Behandlung vorsieht – auch als Zahnarzt profitiert man hier nicht automatisch von besseren Konditionen, nur weil man selbst in der Branche tätig ist.
Was diese Berufsgruppe von einer Beratung wirklich braucht
Weniger eine einmalige Tarifempfehlung, mehr eine Begleitung über mehrere Karrierestationen hinweg – vom ersten Gehalt über die Fachärztin bis zur eigenen Praxis. Wer diese Stationen von Anfang an mitdenkt, muss seltener nachträglich korrigieren.
Häufige Fragen
Können Assistenzärzte schon in die PKV wechseln?
Nur wenn sie als angestellte Assistenzärzte ein Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erreichen. In den ersten Weiterbildungsjahren liegt das Gehalt oft noch darunter, sodass der Zugangsweg erst später entsteht.
Ändert sich der PKV-Status beim Schritt in die eigene Praxis?
Der Zugangsweg wechselt von der Versicherungspflichtgrenze zum Status als Selbstständiger, was grundsätzlich einfacher ist. Gleichzeitig wird ein tragfähiges Krankentagegeld an dieser Stelle deutlich wichtiger, da bei Arbeitsunfähigkeit kein Arbeitgeber mehr einspringt.
Vertiefung zum Thema Praxisausfall: Krankentagegeld erklärt
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