Für Beamte

PKV für Beamte: Beihilfe richtig ergänzen

Beihilfe ist kein vollständiger Schutz – nur ein Zuschuss. Was "beihilfekonform" wirklich bedeutet und welche Fehler dabei am häufigsten passieren.

Von Kai Stockschläder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 19.08.2026

Als Beamter, Beamtenanwärter oder Richter haben Sie einen echten Vorteil, um den Sie viele Angestellte beneiden: Ihr Dienstherr übernimmt einen Teil Ihrer Krankheitskosten über die Beihilfe. Was in Beratungsgesprächen aber immer wieder für Verwirrung sorgt: Beihilfe ist keine Versicherung, sondern ein Zuschuss – und der deckt eben nicht 100 Prozent. Der Rest muss privat versichert sein, sonst tragen Sie ihn im Ernstfall selbst.

Wie hoch ist der Beihilfesatz eigentlich?

Der sogenannte Bemessungssatz richtet sich nach Familienstand und Status. Als bundesweite Orientierung gelten typischerweise folgende Sätze (Bundesbeihilfeverordnung):

Wichtig: Diese Werte sind Bundes-Richtwerte. Da Beihilfe teils landesrechtlich geregelt ist, können einzelne Bundesländer davon abweichen. Der für Sie tatsächlich geltende Satz steht auf Ihrem Beihilfebescheid.

Die private Krankenversicherung muss dann genau den verbleibenden Anteil abdecken – bei 50 % Beihilfe also 50 % der Kosten, bei 70 % entsprechend 30 %.

Was heißt "beihilfekonform"?

Eine private Restkostenversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn sie exakt zu Ihrem Beihilfesatz passt. Das klingt banal, ist in der Praxis aber die häufigste Fehlerquelle:

Referendariat und Anwärterzeit: der oft übersehene Sonderfall

Rechtsreferendare und Beamtenanwärter erhalten meist ebenfalls Anwärterbezüge und Beihilfeansprüche – die konkreten Sätze und Regelungen unterscheiden sich aber teils vom "normalen" Beamtenstatus und von Bundesland zu Bundesland. Wer hier die falsche Absicherung wählt, zahlt entweder unnötig drauf oder hat im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz.

Sonderfall Referendariat/Anwärterzeit im Detail: PKV im Referendariat und Berufseinstieg

Was in der Beratung wirklich zählt

Eine Beihilfe-Restkostenversicherung ist kein Produkt, das man einmal abschließt und dann vergisst. Sie sollte mitwachsen:

Mehr zu den grundsätzlichen Zugangswegen in die PKV: Wer darf überhaupt in die PKV wechseln?

Der große Überblick: PKV oder GKV? Der ehrliche Vergleich

Häufige Fragen

Muss ich als Beamter überhaupt privat versichert sein?

Nein, ein Wechsel in die PKV ist als Beamter freiwillig – aber da die gesetzliche Krankenversicherung die Beihilfe nicht anrechnet, zahlen gesetzlich versicherte Beamte in der Praxis meist deutlich mehr für vergleichbaren Schutz als über eine beihilfekonforme PKV.

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich das Bundesland wechsle?

Da sich Beihilfevorschriften zwischen Bund und Ländern unterscheiden können, sollte der Tarif bei einem Dienstherrenwechsel überprüft werden – nicht immer ändert sich etwas, aber es lohnt sich, es zu prüfen statt anzunehmen.

Vertiefung: Zahnzusatzversicherung in der PKV: Was steckt drin?

Nächster Schritt

Passt Ihre Absicherung zu Ihrem Beihilfesatz?

In einem kurzen, kostenlosen Gespräch schauen wir uns das gemeinsam an.

Kostenlose PKV-Beratung

Oder: 5-Minuten-PKV-Check machen →

Kai Stockschläder
Kai Stockschläder
Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
Kostenlose PKV-Beratung