Referendariat & Berufseinstieg

PKV im Referendariat und Berufseinstieg

Eine kleine, aber leicht übersehene Zielgruppe: Rechtsreferendare und Beamtenanwärter haben eigene Beihilferegeln – wer hier die falsche Absicherung wählt, zahlt drauf oder hat eine Lücke.

Von Kai Stockschläder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 19.08.2026

Rechtsreferendare, Lehramtsanwärter und andere Beamtenanwärter befinden sich in einer besonderen Zwischenphase: Sie erhalten meist bereits Anwärterbezüge und einen Beihilfeanspruch, ohne schon vollständig verbeamtet zu sein. Diese Phase ist zeitlich begrenzt, aber genau deshalb lohnt sich eine Absicherung, die von Anfang an mitdenkt, was danach kommt.

Warum diese Phase besonders ist

Die konkreten Beihilfesätze und Regelungen für Anwärterinnen und Anwärter unterscheiden sich teils vom "normalen" Beamtenstatus und von Bundesland zu Bundesland. Wer hier den falschen Beihilfesatz zugrunde legt oder einen Tarif wählt, der nicht zur befristeten Anwärterzeit passt, riskiert entweder eine unnötig hohe Prämie oder eine echte Deckungslücke.

Was beim Berufseinstieg zu beachten ist

Der Übergang nach dem Referendariat

Mit der Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit ändern sich in der Regel sowohl die Bezüge als auch der Beihilfesatz. Das ist der richtige Moment, den bestehenden Tarif zu überprüfen – nicht automatisch zu wechseln, aber bewusst zu kontrollieren, ob er noch zur neuen Situation passt. Wer diesen Schritt verpasst, trägt unter Umständen jahrelang einen Tarif, der nicht mehr zum aktuellen Beihilfesatz passt.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Tarif nach dem Referendariat wechseln?

Nicht zwingend, aber der Beihilfesatz und häufig auch das Einkommen ändern sich mit der Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit – der Tarif sollte deshalb zu diesem Zeitpunkt überprüft werden.

Was passiert, wenn ich nach dem Referendariat nicht verbeamtet werde?

Dann entfällt der Beihilfeanspruch und der Zugangsweg über den Beamtenstatus. Ob die PKV sinnvoll bleibt, hängt dann davon ab, ob ein anderer Zugangsweg wie die Versicherungspflichtgrenze als Angestellter erfüllt ist.

Mehr zum Thema Beihilfe im Detail: PKV für Beamte: Beihilfe richtig ergänzen

Nächster Schritt

Passt Ihre Absicherung zur Anwärterzeit?

In einem kurzen, kostenlosen Gespräch schauen wir uns Ihre konkrete Situation an – auch mit Blick auf die Zeit nach der Verbeamtung.

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Kai Stockschläder
Kai Stockschläder
Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
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