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PKV steuerlich absetzen: Was wirklich absetzbar ist
Ein Satz wie "die PKV ist steuerlich absetzbar" ist nicht falsch – aber ungenau genug, um beim Ausfüllen der Steuererklärung für Verwirrung zu sorgen.
Jedes Jahr im Frühling dieselbe Frage: "Kann ich meinen kompletten PKV-Beitrag von der Steuer absetzen?" Die kurze Antwort ist nein – die längere, richtige Antwort lohnt sich, weil sie erklärt, warum der eine Teil des Beitrags anders behandelt wird als der andere.
Der PKV-Beitrag besteht steuerlich aus zwei getrennten Teilen
Für das Finanzamt zählt nicht der Gesamtbeitrag, sondern die Aufteilung in Basisabsicherung und Wahlleistungen. Diese Unterscheidung stammt aus dem Bürgerentlastungsgesetz und wirkt sich unmittelbar darauf aus, wie viel tatsächlich steuerlich geltend gemacht werden kann.
Basisabsicherung: unbegrenzt absetzbar
Der Beitragsanteil, der ein Leistungsniveau vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung absichert – ohne Krankengeld –, gilt als Basisabsicherung. Dieser Anteil ist als Sonderausgabe nach § 10 Einkommensteuergesetz ohne betragsmäßige Obergrenze absetzbar. Das gilt entsprechend auch für die private Pflegepflichtversicherung.
Wahlleistungen: nur bis zu einem Höchstbetrag
Anders sieht es bei den Beitragsanteilen aus, die über das Basisniveau hinausgehen – etwa für Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer oder Anteile der Beitragsrückerstattung. Diese zählen zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen" nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG und sind nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag abziehbar:
- 1.900 Euro pro Jahr für Angestellte, Beamte und Rentner, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten
- 2.800 Euro pro Jahr für Selbstständige, die keinen Arbeitgeberzuschuss bekommen
Wo die Beiträge in der Steuererklärung stehen
Die maßgeblichen Beträge gehören in die Anlage „Vorsorgeaufwand", Abschnitt „Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung". In der Praxis übermitteln die meisten PKV-Versicherer die relevanten Daten mittlerweile elektronisch direkt an das Finanzamt – trotzdem lohnt sich ein Blick auf die jährliche Steuerbescheinigung des Versicherers, um die Aufteilung zwischen Basis- und Wahlleistungsanteil nachvollziehen zu können.
Warum diese Unterscheidung bei der Tarifwahl mitgedacht werden sollte
Wer ohnehin plant, viele Wahlleistungen einzuschließen, sollte wissen, dass der steuerliche Vorteil dieser Zusatzbausteine gedeckelt ist – der zusätzliche Komfort wird also nicht in vollem Umfang steuerlich subventioniert. Das spricht nicht gegen Wahlleistungen, relativiert aber ein Argument, das in Verkaufsgesprächen gerne pauschal genannt wird.
Häufige Fragen
Ist der gesamte PKV-Beitrag steuerlich absetzbar?
Nur der Basisabsicherungs-Anteil ist unbegrenzt als Sonderausgabe absetzbar. Beiträge für Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und sind nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag abziehbar.
Wo trage ich die PKV-Beiträge in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Vorsorgeaufwand, im Abschnitt für Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Der Versicherer übermittelt die relevanten Beträge in der Regel elektronisch an das Finanzamt.
Nächster Schritt
Wissen Sie, wie Ihr Beitrag steuerlich aufgeteilt ist?
In einem kurzen, kostenlosen Gespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Steuerbescheinigung.
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